Kuwait hat die Einführung eines 100-prozentigen Zolls auf E-Zigaretten verschoben

Zollgebühr anelektronische Zigaretten, einschließlich aromatisierter Sorten, wurde von der kuwaitischen Regierung auf unbestimmte Zeit verschoben. Das ursprüngliche Einführungsdatum der Steuer war der 1. September, die Umsetzung wurde jedoch bis zum 1. Januar 2023 verschobenArabische Zeiten, die die Zeitung Al-Anba zitierte.

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Seit 2016,DampfenArtikel dürfen nach Kuwait importiert und dort verkauft werden. Während es seine eigene Gesetzgebung entwirft und diskutiert, hat es ab 2020 die Standards der Vereinigten Arabischen Emirate für Spezifikationen, Verkauf und Nutzung übernommen. Wir können davon ausgehen, dass sie fast mit den Regeln der VAE vergleichbar sind, mit Ausnahme erhöhter Zölle und einer Einschränkung auf andere Geschmacksrichtungen als Tabak in Kuwait. Derzeit ist unklar, wann genau diese neuen Beschränkungen endgültig festgelegt und in Kraft treten werden.

Eine lokale arabische Zeitung berichtet, dass Suleiman Al-Fahd, amtierender Generaldirektor der Allgemeinen Zollverwaltung, Anweisungen zur Verzögerung der Anwendung der 100-prozentigen Zollsteuer auf nikotinhaltige Einwegkartuschen und nikotinhaltige Flüssigkeiten oder Gele erlassen hat aromatisiert oder nicht aromatisiert.

Den Weisungen zufolge „wird beschlossen, den Steuerantrag für vier Posten bis auf Weiteres zu verschieben.“ Zuvor hatte Al-Fahd den Zoll angewiesen, die Einführung einer 100-prozentigen Steuer auf elektronische Zigaretten und deren Flüssigkeiten, ob aromatisiert oder nicht, zu verschieben. Diese Verzögerung sollte vier Monate dauern.

Die vier Produkte sind wie folgt: aromatisierte Nikotinkartuschen, nicht aromatisierte Nikotinkartuschen, Nikotinflüssigkeits- oder -gelpackungen und Nikotinflüssigkeits- oder -gelbehälter, sowohl aromatisiert als auch nicht aromatisiert.

Diese neuen Anweisungen ergänzen die Zollanweisungen Nr. 19 von 2022, die im Februar desselben Jahres herausgegeben wurden und einen 100-prozentigen Zollsatz auf Patronen mit Einwegnikotin (ob aromatisiert oder nicht aromatisiert) und Packungen mit Flüssigkeiten oder Gels mit Nikotin (ob aromatisiert) einführten oder nicht aromatisiert).


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 27. Dezember 2022